Muslime demonstrieren gegen geplante Verbote – Religion & Politik – derStandard.at › Inland


Mehrere Organisationen sehen Menschen- und Minderheitenrechte in Gefahr

 

Organisationen nach den Prinzipien einer unbewiesenen übernatürlichem Urheberpersönlichkeit Gott, gibt es. Die Menschenrechte der UNO, der EU, bauen aber nicht auf Unbeweisbarkeit und mangelnde Selbstbestimmung des ganzen Volk, vorneweg eines Eigentum Frau und Kind auf.

„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“, stellt die  Scharia, mit gefundener Wahrheit,  als Grundlage und Auslegungshorizont über alle anderen Rechte.  Vergleichbares boten und bieten die Päpste  des  Vatikan-Staat, ohne entsprechende Legitimation, Vollmacht, ohne Mitgliedschaft in der UNO, Ratifizierung der Menschenrechte der UNO. 

Ohne überprüfbare Aussage mit Quellen, die nachweisliche Urkunde und nachweisliche übernatürliche Urheberpersönlichkeit  haben, ist  formelle Änderung den  Wortlaut betreffend. Bei einer materiellen Änderung bleibt der Wortlaut unberührt und es gibt eine konkurrierende zweite Regelung. So verhält es sich offensichtlich mit Glaubensparteien. 

Die Religionsfreiheit ist nicht vermeintliche Freiheit zur gefundenen Wahrheit die im Folgenden nicht bewiesen werden wird. Auch ein Jesus (Allerweltsname) ließ kein Glaubensbekenntnis aufschreiben.

Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, nicht die von Menschen. Willkür mit Fehlverortung von Gefühlen steht dem  formalem Recht entgegen.  Ohne Beweis ist  da zu Äußerungen kein Wert. Hinweise zur Verkündigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. 

Transzendente, poetische Auslegungspraxis, Fehlverortung der Gefühle, in willkürlich tätigen Hohl-, Pumporganen war und ist wohl viel. 

Die Freiheit der Lehre dieser charismatischen Führer  entbindet sie nicht von der Treue zur Verfassung.  Ihre Glaubensbücher, etc., ergeben keine Rechtsverbindlichkeit, keine Legitimation.  Die Vermummung von Frauen verstehe ich als Symbol deren  Rechte, ohne Begründung

Vergleiche BMP Frauen und Scharia

Minderheit der rechtskonservativen Priester und Fans rechtfertigt nicht Rechte verwirken, in dem subkultisches Recht darüber gestellt, anderer Rechte missbraucht werden. Das gilt prinzipiell für jedes Verständnis, ausgenommen Not, Notstand rechtfertigen anderes. Not, Notstand, ist hier nicht ersichtlich.

Meinungsfreiheit beinhaltet hier verfassungsrechtlich in vollem Umfang überprüfbare Aussage und Handlung.(vgl. BVerfGE 43, 130 [136f.] = NJW 1977, 799; BVerfGE 54, 208 [215] = NJW 1980, 2072; BVerfGE 82, 272 [281] = NJW 1991, 95). 

Zustimmungspflicht für irgendwelchen exklusiven Glaube einer nicht näher erklärten Minderheit, die nicht fähig ist, ihren Anspruch zureichend zu begründen, sehe ich  nicht. Mitgliederzahlen, die hüben und drüben zu beträchtlichem Teil nicht glauben, was die sogenannten Lehrer, ohne Beweis,  verkündigen, sind wohl kaum gemeint. 

 Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, ist mir nicht gegenüber der Minderheit, partriarchaler Herrenmenschen bewusst.Tadelnde Urteile über Äußerungen und Leistungen, wie auch immer, sind keine Beleidigung. Es ist auch keine Beleidigung wenn die Individualisierbarkeit einer Äußerung fehlt. 

Vergleiche: 

 

 

Über interplanetar

Mir ist aktuell Gültiges, im Verständnis Objektivität und Wiederholbarkeit der Beobachtungen, Naturwissenschaft, im Weiteren Rechtsgültiges im Verständnis der Landesverfassung wichtig. Weiteres ist Verhandlungsbasis, Diplomatie und Konsensverfahren zwischen jeweiligen Beteiligten, die es betrifft. Besagtes stelle ich nicht über Menschenrechte der UNO. Im Nächsten ist Respekt für mich nicht Gleiches wie Zustimmung. Menschenwürde, auch Zuwendungs-, Ehrpflicht, gilt dem Menschen, nicht seinem parteilichen, loyalitätspflichtigen Glauben. Schöne Künste, Poesie, Mythen, Märchen, Legenden, Religion, Esoterik, sind Brauchtum, Kult, Glauben, Vermutung, Wünsche. Es ist interessant, aber nicht glaubhaft. Ansichts-, ggf. Geschmackssache. Emotion dazu, hat Nahrungszufuhr, Kilojoule (Energie) darin Vorboten, Hormone, in Vorlage.
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